Impressum

Andrea Burchard
Oppelner Weg 2
37115 Duderstadt
[email protected]
Tel. 05527 714 15
Mobil 0171 1457522

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AGB


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Frau Andrea Burchard als Hochzeitsrednerin – nachstehend Auftragnehmer genannt - und dem jeweiligen Brautpaar . nachstehend Auftraggeber genannt – zur Planung und Durchführung einer Freien Trauung.

 

Leistungen

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden im Dienstleistungsvertrag bzw. sonstigen schriftlichen Vereinbarungen im Einzelnen festgehalten. 

 

Grundsätzlich gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers

-      ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zum Kennenlernen
       persönlich oder per Telefon / Videotelefonie,

-      ein persönliches Gespräch zur Planung der Trauzeremonie,

-      Ausarbeitung und Durchführung der Trauzeremonie,

-      Bereitstellung einer Beschallungsanlage für bis zu 80 Personen
-      Umsetzung von Musikwünschen
-      Abstimmung mit weiter beteiligten Denstleistern
-      Rat und Tat in der Vorbereitungszeit und am Tag der Trauung

-      Trauurkunde.

 

Der Auftragnehmer setzt die persönlichen Wünsche der Auftraggeber  nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit.

 

Das zeitliche Engagement am Hochzeitstag ist auf die Dauer der Zeremonie beschränkt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, mindestens 30 Minuten vor Beginn der Trauung vor Ort zu sein und die Vorbereitung für einen pünktlichen Beginn und den reibungslosen Ablauf sicherzustellen sowie etwaige Verzögerungen abzufangen.

 

In Fällen höherer Gewalt, wie Unwetter, Stau, Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Versammlungs- oder Veranstaltungsverbot (z.B. bei Epidemien und Pandemien), ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

  

Honorar

Das Honorar wird in dem abzuschließenden Dienstleistungsvertrag vereinbart. 

 

Anfallende Fahrtkosten bis zu 75 km (einfache Strecke) am Tag der Trauung sind im Pauschalhonorar enthalten. Für darüber hinausgehende Fahrten werden 0,50 € / km vereinbart. 

 

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder ein Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die hierfür anfallenden Kosten übernommen. 

 

Buchung, Zahlungsmodus, Terminreservierung

Sobald die Auftraggeber sich entschieden haben, den Auftragnehmer für die gewünschte Freie Trauung buchen zu wollen, wird ein schriftlicher Dienstleistungsvertrag geschlossen, in dem alle wichtigen Details festgehalten sind. Dieser wird den Auftraggebern per Post oder Mail übersandt und ist von diesen unterzeichnet innerhalb einer Woche per Post oder Scan als Email-Anlage zurückzusenden.

 

Mit Abschluss des Dienstleistungsvertrages wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Post oder Email) eine Teilzahlung als Resrvierungsgebühr in Höhe von 200,00 € fällig. Der verbleibende Restbetrag wird nach der Trauung abgerechnet. Die Auftraggeber schulden das vereinbarte Honorar gesamtschuldnerisch.

 

Der gewünschte Termin für die Freie Trauung ist erst nach fristgerechtem Erhalt des unterzeichneten Dienstleistungsvertrages und der Anzahlung endgültig reserviert. 

 

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. 

  

Rücktritt 

Rücktritte haben in jedem Fall schriftlich (per E-Mail oder Post) zu erfolgen.

 

Ein Rücktritt von dem geschlossenen Dienstleistungsvertrag ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) durch jeden Vertragspartner kostenfrei möglich. 

 

Bei einem späteren Rücktritt der Auftraggeber berechnet der Auftragnehmer 

-      die Teilzahlung (Reservierungsbühr) von 200,00 € bei Rücktritt bis sechs     
       Monate vor der Hochzeit

-      50% des vereinbarten Honorars bei Rücktritt bis vier Monate vor der
       Hochzeit

-      75% des vereinbarten Honorars bei Rücktritt bis zwei Monate vor der
       Hochzeit

-      das gesamte vereinbarte Honorar bei Rücktritt später als zwei 
       Monate vor der Hochzeit.

 

Bei einer Absage seitens der Auftraggeber aufgrund Versammlungs- oder Veranstaltungsverbotes (z.B. bei einer Pandemie) entstehen den Auftraggebern keine Stornokosten. Eine kostenfreie Umbuchung ist auf jeglichen freien Termin desselben oder des Folgejahres möglich. Die bereits geleistete Anzahlung bleibt bei Verlegung einbehalten.

 

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber gar nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

 

Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin der Zeremonie nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 50 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

 

Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der von den Auftraggebern akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

 

Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

  

Datenschutz

Persönliche Daten der Auftraggeber werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

  

Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten – Verzichtserklärung

Der Auftragnehmer darf alle ihm von den Auftraggebern oder deren Fotograf/innen überlassenen oder von ihm selbst aufgenommenen Fotos und Videos von den Feierlichkeiten zu Zwecken der Eigenwerbung auf seiner Homepage, in Social Networks, im Portfolio und Printmedien nutzen.

  

Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. 

 

Falls bei der Hochzeit Gegenstände des Auftragsnehmers in Anspruch genommen werden, sind diese mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Mögliche Schäden, die in das Verschulden der Auftraggeber und in dessen Sphäre stehender Personen (z.B. Hochzeitsgäste) fallen, sind dem Auftragnehmer in vollem Umfang zu ersetzen.

 

Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung und keine Haftung.


Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Duderstadt vereinbart.

 

Änderungen / Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

  

Steuer

Der Auftragnehmer ist selbständig tätig und beim Finanzamt Northeim-Herzberg gemeldet. 

  

Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen. 

 


Bildnachweis: Brooke Cagle on Unsplash